1.
Die Mietgebühr ist bei Erhalt der Rechnung fällig.
2.
Im Lager West/Ziegeleistraße 44 sind jegliche Tätigkeiten untersagt.
3.
Die Lagerhalle West dient ausschließlich nur zum Lagern der Objekte.
4.
Fremdunternehmen bedürfen unseres Einverständnisses.
5.
Der Vermieter haftet, soweit Ihn ein Verschulden trifft, im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf dem Winterlagergelände für Körperverletzung oder Unfälle des Mieters oder seiner Angehörigen. Der Vermieter haftet jedoch nicht für eingelagerte Objekte, deren Inventar oder Zubehör. Für diese ist durch den Mieter selbst eine Versicherung abzuschließen.
6.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die von Ihm oder seiner Begleitperson, sowie seiner Ermächtigten auf dem Winterlager verursacht werden.
7.
Die Rechnung bezieht sich lediglich auf die Vermietung der Lager- oder Liegeplätze ohne irgendeine Betreuung durch den Vermieter
8.
Es ist untersagt, auf dem Gelände in irgendeiner Weise mit Feuer zu hantieren.
9.
Die Boxen sind vom Mieter sauber zu hinterlassen, das Lagern von Wracks, Müll, Abfall, Altöl, Reifen,… ist nicht gestattet.
10.
Die Zeit des Sommerlagers bezieht sich von Juni bis einschließlich September und die des Winterlagers vom Oktober bis Mai im Folge Jahr. Die Rechnungstellung
des Winterlagers wird erteilt, d.h. von Oktober bis Dezember im Kalenderjahr aus steuerrechtlichen Gründen, dann noch von Januar bis Mai, Fälligkeit mit Rechnungstellung, Rück- oder Auszahlungen von Lagermieten ist nicht möglich.
11.
Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien 3 Monate und muss schriftlich erfolgen, ansonsten läuft der Mietvertrag automatisch wieder für 1 Jahr weiter.
12.
Der Mieter erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits mit der Einlagerung des Objekts als für sich verbindlich an.
13.
Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Sitz des Vermieters!